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von Lars Krämer
Für die Sonderparkflächen gegenüber der Tourist-Information gibt es organisatorische Änderungen. Die Parkstellflächen werden zukünftig nur noch vom Sekretariat des Oberbürgermeisters / Büro OB und den Sekretariaten der Bürgermeister vergeben. Dadurch sollen Überschneidungen bei der Vergabe vermieden werden.
Da die Stellplätze sehr begrenzt sind, bitten wir Sie vor Ausstellung einer Sonderparkgenehmigung kritisch die Notwendigkeit und die Dauer zu prüfen. Auf der Sonderparkgenehmigung ist zwingend ein Datum und die Parkzeit anzugeben. Dauersonderparkgenehmigungen werden nur noch für den Oberbürgermeister und die Bürgermeister ausgestellt.
Bitte beachten Sie das alle bisher ausgestellten (Dauer)Sonderparkgenehmigungen ihre Gültigkeit verlieren.
Eine Übersicht der Parkstellflächen ist unter Service -> Parkstellflächenreservierung zu finden.