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Mitarbeiterinformation (Teil 2) zur neuen Entgeltordnung ab 01.01.2017

von Lisa-Marie Seifert

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Mitarbeiterinformation vom 29.11.2016 haben wir zu den wichtigsten Regelungen der neuen Entgeltordnung informiert und das Verfahren zur Überleitung der Beschäftigten in der Stadt Plauen bekannt gegeben.

 

Heute möchten wir dieses wie folgt präzisieren:

 

Alle Beschäftigten, auf deren über den 31. Dezember 2016 hinaus bestehendes Beschäftigungsverhältnis der TVöD (VKA) Anwendung findet, wurden zum 1. Januar 2017 in die neue Entgeltordnung übergeleitet. Grundsätzlich erfolgte dies bei unveränderter Tätigkeit automatisch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe und unter Mitnahme von Stufe und Stufenlaufzeit (Besitzstand).

 

Das heißt, alle Beschäftigten der Stadt Plauen behalten grundsätzlich im Januar 2017 zunächst ihre Entgeltgruppe und –stufe. Ausnahme: Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 in der Entgeltgruppe 9 eingruppiert waren, wurden „automatisch“ in eine der neuen Entgeltgruppen 9a oder 9b übergeleitet.

 

Weitere Auswirkungen:

Für bestimmte Beschäftigte kann sich bei unveränderter Tätigkeit eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe als bisher ergeben. Diese Beschäftigten werden jedoch nur dann rückwirkend zum 1. Januar 2017 höhergruppiert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich einen konkreten Antrag auf Höhergruppierung bei ihrem Arbeitgeber stellen (Ausschlussfrist).

 

Das Antragserfordernis wurde auf Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen, da bzgl. der Höhergruppierung verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel ist zu bedenken, dass die Höhergruppierung zum 1. Januar 2017 nicht stufengleich erfolgt, sondern dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt. Wenn der Beschäftigte also kurz vor einem Stufenaufstieg in seiner bisherigen Entgeltgruppe steht, kann die Höhergruppierung nachteilig sein. Aus diesen Gründen sollen die Beschäftigten selbst darüber entscheiden, ob sie einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

 

Antragstellung:

Auskünfte darüber, ob eine Antragstellung grundsätzlich möglich ist, erhalten Sie bei den zuständigen Organisatoren Frau Neef, Tel 1005, Frau Weimann, Tel. 1131 und Herrn Phenn, Tel. 1136, für den Eigenbetrieb Gebäude- und Anlagenverwaltung bei Frau Wolf, Tel. 2934, und für den Kulturbetrieb bei Frau Fischer, Tel. 2431.

 

Die Details zu Ihrem aktuellen Entgelt (Besitzstände, Zulagen, Strukturausgleich) als Grundlage für Ihre Entscheidung entnehmen Sie bitte Ihrer Entgeltabrechnung. Bei Fragen zu diesen Details wenden Sie sich ebenfalls an den oben genannten Personenkreis.

 

Wir bitten um Verständnis, dass Ihnen weder die Dienststelle noch der Personalrat die Entscheidung über den Höhergruppierungsantrag abnehmen können. Seitens Dienststelle und Personalrat wird keine Gewähr dafür übernommen, ob eine Antragstellung günstig oder ungünstig ist.

 

Im Übrigen verweisen wir auf das Merkblatt des Kommunalen Arbeitgeberverbandes zur neuen Entgeltordnung (siehe Anlage zu dieser Mitarbeiterinfo), dort insbesondere auf Punkt 4 „Sonstiges“.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silvana Karliner

 

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