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von Caroline Hantsch
Änderung Aufbewahrungsfristen für Personal- und Entgeltakten
Die bisher gültigen Aufbewahrungsfristen für Personal- (20 Jahre und anschließende Durchsicht) und Entgeltakten (100 Jahre nach der Geburt) haben sich zum 01.10.2017 verändert. Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der gültigen Rechtsnormen für beide Aktenarten eine neue Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst in der Stadtverwaltung Plauen. Die Entgeltakten können nach Ablauf des 10. Jahres (hier gilt immer der 31.12.) vernichtet werden. Bei den Personalakten wird durch das Fachgebiet Archiv eine Bewertung vorgenommen und festgelegt, welche Akten dauerhaft aufbewahrt werden.
Da die Kontenklärung für Beschäftigungszeiten zu DDR-Zeiten zum 31.12.2011 abgeschlossen sein musste, sind die Fristen für diese Unterlagen bereits abgelaufen und können daher ebenso bewertet bzw. vernichtet werden.