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von Lisa-Marie Seifert
Für die Beschäftigten, die die elektronische Zeiterfassung „Matrix“ nutzen, entfallen ab Juli 2018 die Zettel „Zeitzuschläge Arbeitszeit“.
Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden durch die Gehaltsstelle automatisch aus dem System „Matrix“ generiert und abgerechnet. Dies erfolgt immer zum 10. des Folgemonats.
Die Leiter/innen der Bereiche sind verantwortlich, erfasste Arbeitszeiten der Mitarbeiter/innen diesbezüglich zu prüfen.
Für Bereitschaftszeiten sind die Zettel weiterhin auszufüllen.