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Information zur Tarifeinigung 2018 - Auszahlung der neuen höheren Entgelte und Nachzahlung rückwirkend zum 1. März 2018

von Lisa-Marie Seifert

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

in der Tarifrunde 2018 für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der dritten Verhandlungsrunde am 17. April 2018 eine Einigung erzielt.

Im Gegensatz zu früheren Tarifrunden haben sich die Tarifvertragsparteien nicht auf eine einheitliche Erhöhung der Tabellenwerte verständigt.

Die einzelnen Werte innerhalb der Entgeltabellen werden unterschiedlich prozentual erhöht.

 

Durchschnittlich ergeben sich folgende Erhöhungen:

 

- ab 1. März 2018 um 3,19 Prozent,

- ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und

- ab 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent.

 

Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 6 erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 250 EUR.

Weiterhin erfolgt eine mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau (2019-2022).

Das Ausbildungsentgelt erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage.

 

Für die Tarifvertragsparteien gilt eine Erklärungsfrist bis zum 15. Juni 2018, ob sie die Tarifeinigung annehmen.  Weiterhin ist zu beachten, dass seit Anfang Juni die Redaktionsverhandlungen laufen, in denen die genauen Tarifvertragstexte abgestimmt werden. Wie lang die Tarifvertragsparteien für die Redaktionsverhandlungen benötigen, ist nicht absehbar. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen stehen die kommunizierten Ergebnisse unter Vorbehalt redaktioneller Änderungen. Das betrifft auch die Entgelttabellen.

 

Die Auszahlung der erhöhten Entgelte und die Nachzahlung rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgt somit erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen. Es wird davon ausgegangen, dass dies frühestens im August 2018 erfolgen kann.

 

Silvana Karliner

FGL Personal/Organisation

 

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