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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ich möchte Sie nochmals auf die Besonderheiten im Umgang mit Covid 19 in der Urlaubsplanung sensibilisieren:
· Urlaubsrückkehrer aus Risikoländern
o Sofortige Meldung beim Gesundheitsamt
o Keine Lohnfortzahlung während der Quarantäne
o Direkte Meldung an die zuständigen Personalsachbearbeiter
· Urlaubsrückkehrer aus Ländern die während des Aufenthaltes zum Risikoland gelistet werden
o Sofortige Meldung beim Gesundheitsamt
o Lohnfortzahlung nach Daten- und Zeitprüfung gegeben
o Direkte Meldung an die zuständigen Personalsachbearbeiter
· Risikogebiete in Deutschland
o Bei Unsicherheiten schnellstmöglich Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen
o Informationen an den Vorgesetzten geben
Wir empfehlen, die Beschäftigten vor Urlaubsantritt auf diese arbeits- und infektionsschutzrechtlichen Folgen hinzuweisen und dies mit der Bitte zu verbinden, sich vor Reiseantritt über die für das Reiseziel geltenden Einreisebedingungen zu informieren, auf Urlaubsreisen in Risikogebiete zu verzichten und die Rückkehr aus einem Land oder Landesteil, der im Zeitpunkt der Rückkehr nach Sachsen als Risikogebiet eingestuft ist, im Interesse des Gesundheitsschutzes der anderen Beschäftigten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Sich selbst zu schützen, heißt andere zu schützen!
Bleiben Sie gesund!
Carola Blume-Brake