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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Betreten oder Verlassen des Hauses haben alle Mitarbeiter darauf zu achten, dass
keine anderen Personen das Gebäude betreten. Es ist auf die Öffnungszeiten des
Rathauses bzw. des Bürgerbüros und die Zutrittsmöglichkeit am Haupteingang zu
verweisen.
Die Festlegung des Oberbürgermeisters vom 05.05.2020 ist zu beachten.