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von Lisa-Marie Seifert
Information zur Kontaktdatenerfassung in der Stadt Plauen 9.11.2020
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Kontaktdatenerfassung hat gemäß § 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO weiterhin zu erfolgen.
Das bekannte Formular ist weiterhin zu verwenden (siehe unten).
Regelung für Gremiensitzungen
Eine Kontaktdatenerfassung der Gemeinderäte – deren Kontaktdaten der Verwaltung ohnehin bekannt sind – oder von Besuchern der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist nicht mehr erforderlich.