[inside plauen] > Nachrichtenleser

Kontaktdatenerfassung

von Lisa-Marie Seifert

Information zur Kontaktdatenerfassung in der Stadt Plauen 9.11.2020

 

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Kontaktdatenerfassung hat gemäß § 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO weiterhin zu erfolgen.

Das bekannte Formular ist weiterhin zu verwenden (siehe unten).

 

Regelung für Gremiensitzungen

Eine Kontaktdatenerfassung der Gemeinderäte – deren Kontaktdaten der Verwaltung ohnehin bekannt sind – oder von Besuchern der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist nicht mehr erforderlich.

Zurück