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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit der neuen Allgemeinverfügung des Vogtlandkreises (vom 01.12.2020 + Änderung vom 02.12.2020) gelten Ausgangsbeschränkungen.
Somit sind wieder "Arbeitgeberbestätigungen zum Nachweis der Beschäftigung" erforderlich.
Sie erhalten diese über die jeweiligen Vorgesetzten.
Bitte beachten Sie auch den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten "Fragenkatalog" zur Allgemeinverfügung (siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Pissors