Menü
von Lisa-Marie Seifert
Aktualisierung vom 20.01.2021
Bitte folgende FAQ der Bundesregierung beachten!
Zusammenfassung - Was ist zu tun?
- Antrag bei der Krankenkasse stellen
- Die Krankenkasse kann eine Bescheinigung der Einrichtung verlangen (Nachweis, dass das Kind keine Betreuung in Anspruch nimmt)
- Ein Arztbesuch und ein Krankenschein sind nicht erforderlich!
- Eine Kopie des Antrags ist im FG Personal/Organisation -Gehaltsstelle- abzugeben! Die Gehaltstelle vermerkt in der elektronischen Zeiterfassung die Abwesenheit "Kind-krank"!