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von Caroline Hantsch
Seit 2021 muss der Arbeitnehmer anstelle der bisherigen Vorlage der Mitgliedsbescheinigung, den Arbeitgeber nur noch formlos, d.h. schriftlich z.B. per Mail über seine neue Krankenkasse informieren.
Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber
Grundsätzlich gilt: Sie müssen den Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informieren. Ansonsten wird dieser nicht wirksam und Sie bleiben bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
Seit dem 1.1.2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen in Papierform.
Über ein elektronisches Meldeverfahren bestätigt die Krankenkasse Ihrem Arbeitgeber den Wechsel.
Vielen Dank im Voraus!
Ihre Gehaltsstelle