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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist beschlossen. Sie tritt am 26. August 2021 in Kraft und ist bis zum 22. September 2021 befristet.
Amtliche Bekanntmachungen - sachsen.de
Neben den Inzidenzwerten spielen zukünftig die mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten eine bedeutendere Rolle.
Die aktuellen Zahlen im Vogtlandkreis führen derzeit zu keinen weiteren Maßnahmen für uns als Beschäftigte.
Wir informieren Sie, sobald hier Anpassungen erforderlich sind (z.B. Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung, Tests) – ggf. ab KW 35.
Die Regelungen zur Testpflicht nach Rückkehr aus Urlaub, Kur u. ä. bleiben bestehen (gem. § 5 Abs. 3 SächCoronaSchVO).
Beachten Sie hierzu auch Info zur Testpflicht im MA-Portal.