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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
als Arbeitgeber sind wir laut § 5 (2) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet, über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.
In den folgenden Dokumenten finden Sie die ausführliche Unterweisung in der PowerPoint-Präsentation, sowie eine Kurzfassung der Informationen.