[inside plauen] > Nachrichtenleser

Datenschutzinformation zur Kontrolle der 3G-Regelung

von Lisa-Marie Seifert

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, sind wir durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gesetzlich verpflichtet, den 3G-Status (geimpft, negativ getestet oder genesen) von Beschäftigten zu kontrollieren und diese Kontrolle zu dokumentieren. Hiermit informieren wir Sie nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über den Umgang mit Ihren Daten im Rahmen dieser Kontrolldokumentation.

1. Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Erfassung Ihres Namens und Ihres 3G-Status liegt in der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zutrittskontrolle und deren Dokumentation von ausschließlich

  • Negativ auf das SARS-Covid-2 (Corona) Virus Getesteten
  • oder von dem SARS-Covid-2 Virus nachweislich Genesenen
  • oder mit allen derzeit gem. RKI vorgesehenen Impfungen gegen das SARS-Covid-2 Virus geimpften Personen

zu den Arbeitsstätten der Stadtverwaltung Plauen.

Bitte beachten Sie, dass wir ohne einen entsprechenden 3G-Nachweis keinen Zutritt zu Ihrem Arbeitsplatz gewähren dürfen. Für behördliche Kontrollen ist der Nachweis über die Testung bzw. das Impf- oder Genesungszertifikat während der gesamten Arbeitszeit bereitzuhalten.

2. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.1 lit. c), 9 Abs. 2 lit. g) DSGVO i.V.m. §28b Abs. 1 S.1, Abs. 3 S. 1, S. 3 IfSG. Wir sind nach §28b Abs. 3 S. 6 IfSG zudem dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Anfrage die Kontrollen durch entsprechende Dokumentationen nachzuweisen.

3. Kategorien von Daten

Dazu speichern wir im Rahmen der 3G Kontrolle folgende Daten von Ihnen:

  • Name, Vorname
  • Tag des Zutritts
  • Testergebnis oder
  • Ablaufdatum Genesenennachweis bzw. letzter Impftermin

4. Empfänger der Daten

Die Daten werden streng vertraulich behandelt und bis zur Vernichtung unter Verschluss aufbewahrt. Im Falle einer behördlichen Kontrolle wird diese Liste auf Anfrage an die Behörde übermittelt. Eine sonstige Übermittlung oder Weitergabe der Daten findet nicht statt.

5. Speicherdauer

Die Daten der 3G Kontrolle werden nach §28b Abs. 3 Satz 9 iV.m. Abs. 3 Satz 3 IfSG für die Dauer von 6 Monaten gespeichert und danach datenschutzkonform vernichtet.

Zurück