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Gewährleistung der Kinderbetreuung bei Schließung von Schulen und Kindertagesstätten aufgrund Corona-Pandemie

von Lisa-Marie Seifert

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

um die Kinderbetreuung im Falle einer behördlichen Schließung der Schulen und Kindertagesstätten aufgrund der epidemische Lage zu gewährleisten, möchten wir darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber bereits im April 2021 eine weitere Ausweitung und Verlängerung der Kinderkrankentage beschlossen hat.

Jedes Elternteil hat seither je gesetzlich krankenversicherten Kind Anspruch auf 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende 60 Kinderkrankentage) im Jahr 2021.

Die Beantragung erfolgt über die jeweiligen Krankenkassen.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass wir als Arbeitgeber in sonstigen dringenden Fällen eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gemäß § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD bis zu 3 Tagen gewähren können. Hierbei ist es auch möglich, diese Arbeitsbefreiung für 6 halbe Tage zu beantragen.

Team FG Personal/Organisation

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