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3G-Regelungen für Besucherinnen und Besucher

von Lisa-Marie Seifert

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen im Vogtlandkreis, ist ab sofort beim Betreten des Rathauses durch alle Besucherinnen und Besucher zur Einhaltung der 3G-Regel ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Dieser ist am Eingang bzw. vor Termin dem einladenden Personal vorzulegen. Ohne Vorlage eines Nachweises darf kein Zutritt gewährt werden.

Folgende Nachweise gelten:

  • Impf- oder Genesenennachweis per Handy oder Dokument:
    • Name kontrollieren und Impfdatum kontrollieren; dieses muss 14 Tage in der Vergangenheit liegen
  • negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen

Bitte informieren Sie bereits bei Terminvereinbarungen Ihre Gäste über die 3G Regel. Somit sind alle Seiten auf der gleichen Informationsebene und es kommt zu keinen Unstimmigkeiten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

 

Carola Blume-Brake

FGL Personal/Organisation

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