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Freistellung zur Wahrnehmung der Corona-Impftermine

von Lisa-Marie Seifert

Den Beschäftigten der Stadt Plauen wird ermöglicht, Corona-Impftermine auch während der Arbeitszeit wahrzunehmen.

Dem Vorgesetzten ist der Nachweis des Impftermins in geeigneter Form glaubhaft vorzulegen. (Weiterleitung Bestätigung Impftermin).

Die Erreichbarkeit eines Vertreters ist sicherzustellen.

 

Für interne Impfaktionen gilt:                     Impfen während der Arbeit = Arbeitszeit!

Das heißt, die Beschäftigten im Rathaus müssen sich aus der Zeiterfassung nicht ausloggen.

Beschäftigte von außerhalb (u.a. Erzieher, Feuerwehr), die während ihrer Arbeitszeit einen Impftermin wahrnehmen, können sich die Zeit gutschreiben.

 

Für einen externen Impftermin gilt:          § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) TVÖD

Beschäftigte werden während Ihrer Arbeitszeit bezahlt freigestellt. Dies erfolgt nur im Rahmen der Service- bzw. Dienstplanzeit.

Für die Abwesenheit ist eine Pause zu buchen.

Die Beschäftigten können sich nachträglich eine Zeitgutschrift für die Abwesenheit (nur während Service- bzw. Dienstplanzeit) eintragen.

 

FG Personal/Organisation

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