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von Lisa-Marie Seifert
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
entsprechend der Tarifeinigung 2020 zum TVÖD wird die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost nach §6 Absatz 1 Satz 1 TVÖD ab dem 01.01.2022 von derzeit wöchentlich durchschnittlich 40 Stunden (ausschließlich Pausenzeiten) auf 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 01.01.2023 auf 39 Stunden wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert. Diese Tarifänderung hat auch Reduzierungen der wöchentlichen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung zur Folge. Nachfolgend sind Beispiele der WAZ – Änderungen ersichtlich:
Aktuelle WAZ in Std., Min. |
Ab 01.01.2022 in Std., Min., Sek. |
Ab 01.01.2023 in Std., Min., Sek. |
40:00 |
39:30:00 |
39:00:00 |
38:00 |
37:31:30 |
37:03:00 |
32:00 |
31:36:00 |
31:12:00 |
30:00 |
29:37:30 |
29:15:00 |
25:00 |
24:41:15 |
24:22:30 |
10:00 |
9:52:30 |
9:45:00 |
Die neuen Sollzeiten werden in der elektronischen Zeiterfassung entsprechend angepasst. Dabei werden keine Sekunden berücksichtigt. Es erfolgt eine Abrundung auf Minuten.
Bei Rückfragen steht ihnen das Fachgebiet Personal/Organisation zur Verfügung.