Menü
von Antje Kubon
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz werden Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag ab 2022 angehoben. Die rückwirkende Änderung auf den Jahresbeginn wird Korrekturen des Lohnsteuerabzugs erfordern, welche mit der Entgeltabrechnung Juni 2022 umgesetzt wurden.
Gern stehen Ihnen für Fragen die Mitarbeiterinnen der Gehaltsstelle zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Blume-Brake
Fachgebietsleiterin Personal/Organisation