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Tarifeinigung für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes

von Lars Buchmann

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst,

die Personalabteilung hat uns mitgeteilt das folgende Regelungen vereinbart wurden:

  • Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro.
  • Die SuE-Zulage wird zusätzlich zum regulären monatlichen Entgelt gezahlt.
  • Es handelt sich um einen Bruttobetrag. Für Teilzeitbeschäftigte gilt § 24 Abs. 2 TVöD, so dass die SuE-Zulage in dem Umfang anfällt, der dem Anteil der jeweils individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.
  • Die monatliche SuE-Zulage wird ab dem 1. Juli 2022 – rückwirkend – gezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung im Monat September 2022.
  • Alle Beschäftigten erhalten ab Juli 2022 nach Auszahlung neue Verdienstbescheinigungen für die vergangenen Monate.
  • Weitere Informationen zu den Regenerations- und Umwandlungstagen werden folgen, wenn uns die entsprechenden Hinweise zur Verfahrensweise vom Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen vorliegen.

 

Herzlichen Dank und eine schöne Restwoche wünscht

Lars Buchmann

Gesamtpersonalrat

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