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von Nadja Friedländer-Schmidt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
In einem gemeinsamen Gespräch mit der Behindertenbeauftragten, der Beratungsstellenleiterin des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e.V., einem Betroffenen und dem Bereich Bürgerservice wurde über die Kennzeichnung und der Umgang mit Assistenzhunden in öffentlichen Einrichtungen der Stadtverwaltung Plauen aufgeklärt.
Im Alltag helfen Assistenzhunde Menschen mit Behinderungen unter anderem als Blindenführhund, Mobilitäts-Assistenzhund oder Signalassistenzhund. Die Assistenzhunde müssen eine Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung bestehen. Assistenzhunde sollen zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen Zutritt erhalten, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
Die neuen Assistenzhunderegelungen enthalten auch Vorschriften zur Kennzeichnung. Diese gelten auch für Blindenführhunde. 12e Absatz 4 BGG legt fest, dass ein Assistenzhund als solcher gekennzeichnet werden muss. Im § 26 Assistenzhundeverordnung (AHundV) ist geregelt, wie ein Assistenzhund gekennzeichnet werden kann.
Seit März 2023 wurden auf Antrag offizielle Abzeichen und Ausweise zur Kennzeichnung ausgegeben. Allerdings gelten bis 31.12.2024 Übergangsvorschriften. Dazu reicht zur Kennzeichnung eines Blindenführhundes das weiße Führgeschirr völlig aus. Ab 2025 müssen Blindenführhunde das neue Abzeichen tragen bzw. alternativ den neuen Ausweis vorzeigen.
Natürlich gibt es auch Hunde, die erst ausgebildet werden müssen. Dazu ist es notwendig, dass Assistenzhunde in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen geschult werden. Für diese Ausbildung wurde mit den Beteiligten des Gespräches abgestimmt, dass sich die Ausbilder vorher bei Frau Seeling oder dem Bereich Bürgerservice anmelden.
WICHTIG:
Assistenzhunde sind wie bereits beschrieben Hilfsmittel, die ihrem Halter helfen sollen, mit den Einschränkungen und Beeinträchtigungen die sie haben besser fertig zu werden.
Begegnet man nun einem auf der Straße, ist er in 99% der Fälle bei der Arbeit, sprich:
Er achtet u. U. darauf, dass sein Halter nicht dank Unter- oder Überzuckerung ohnmächtig wird und somit ein diabetisches Koma riskiert
Beschützt seinen Menschen vor Gefahren unterschiedlichster Art, wie z. B. andere Menschen
Hilft seinem Halter beim Einkaufen und muss sich daher sehr stark konzentrieren
Natürlich ist es toll, wenn man auch Hunde mag.
Jedoch sollte man unter keinen Umständen jemals einen Assistenzhund ohne vorherige Erlaubnis einfach berühren, streicheln, anfassen oder gar locken. Solch unverschämtes Verhalten lenkt den Hund womöglich ab und man mag damit sogar das Leben des Halters aufs Spiel setzen.
Vielen Dank
Nadja Friedländer-Schmidt
FBLin Bürgerservice