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alternierende Telearbeit - Anträge elektronisch möglich

von Antje Kubon

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

die geänderte Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit trat zum 15.06.2023 in Kraft. Die Leiter wurden entsprechend zur neuen Dienstvereinbarung unterwiesen.

 

Neu ist der Weg der elektronischen Beantragung der Telearbeit über das Mitarbeiterportal. Unter Infos aus den Bereichen – OB-FG Personal/Organisation – Dokumente oder über folgenden Link finden Sie die entsprechenden Anträge (Erstantrag, Verlängerungsantrag).

Laufende Vereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit.

 

Für Fragen steht Ihnen Ihr/e Personalsachbearbeiter/in gern zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen



Carola Blume-Brake

Fachbereichsleiterin Haupt- und Personalverwaltung

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