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von Antje Kubon
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die geänderte Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit trat zum 15.06.2023 in Kraft. Die Leiter wurden entsprechend zur neuen Dienstvereinbarung unterwiesen.
Neu ist der Weg der elektronischen Beantragung der Telearbeit über das Mitarbeiterportal. Unter Infos aus den Bereichen – OB-FG Personal/Organisation – Dokumente oder über folgenden Link finden Sie die entsprechenden Anträge (Erstantrag, Verlängerungsantrag).
Laufende Vereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit.
Für Fragen steht Ihnen Ihr/e Personalsachbearbeiter/in gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Blume-Brake
Fachbereichsleiterin Haupt- und Personalverwaltung