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von Sabine Neef
Diese regelt die Aufgaben und Organisation der Stadt Plauen als kreisangehörige Kommune im Bevölkerungsschutz bei Gefahrenlagen und Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle. Gemäß § 3 Satz 4 und § 7 Absatz 1 Satz 13 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24.06.2004, in der Fassung vom 01.01.2020, obliegt dem Vogtlandkreis die Führung im Katastrophenfall. Die Übertragung von Teilaufgaben im Katastrophenfall erfolgt durch den Landrat. Entsprechende Aufgaben werden ebenfalls durch den Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Plauen koordiniert.
Neben der Notwendigkeit, ein solches Gremium im Großschadensfall einzurichten, eignet sich dieser Stab generell zur Aufgabenerledigung aufgrund besonderer Ereignisse, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen und einen hohen Koordinations- und Entscheidungsbedarf auf Gemeindeebene erfordern. Ziel ist, den Schutz der Bevölkerung, die Versorgung der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung der Verwaltungsfunktionen sicherzustellen.