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Regelungen zur Nutzung der Parkflächen im Turmlichthof und Archivlichthof

von Linda Sämann

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf die Regelungen zur Nutzung der Parkflächen im Turmlichthof und Archivlichthof hinweisen.

Das Parken im Lichthof ist nur mit einer gültigen Parkgenehmigung gestattet und ausschließlich dann zulässig, wenn Fahrzeuge für dienstliche Zwecke be- oder entladen werden müssen.

Bitte achten Sie darauf, die entsprechende Genehmigung sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.

Sollten kurzfristige Parkplätze benötigt werden, ist dies gesondert über das Mitarbeiterportal buchbar.

Darüber hinaus ist das Parken im Archivlichthof nur für Handwerker reserviert.

Wir bitten um Beachtung dieser Regelungen!

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