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Corona - Selbsttests

von Lisa-Marie Seifert

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Stadt Plauen unterbreitet ihren Mitarbeitern weiterhin zwei Testangebote pro Kalenderwoche. Beschäftigte, die tätigkeitsbedingt mit Bürgern in Kontakt kommen, sind verpflichtet, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen. Der Nachweis über die Testung ist durch den Mitarbeiter für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen,

  1. die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen,
  2. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
  3. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der Impfung vergangen sind.

(§ 9 Abs. 1 und 6 SächsCoronaSchVO vom 04.05.2021)

Auch geimpfte und genesene Beschäftigte sind in der Dienststelle weiterhin verpflichtet, die bestehenden Hygieneregeln einzuhalten. Der Arbeitgeber bleibt bis auf weiteres verpflichtet, allen Beschäftigten, unabhängig von einer möglichen Immunisierung aufgrund von Impfung oder Genesung, sofern sie nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind, zwei Testungen pro Woche anzubieten. (SARS-CoV-2-ArbSchV)

Die Tests sind für die Mitarbeiter kostenlos und finden im Zimmer 327 und 327a statt.

Termine dafür können im Mitarbeiterportal gebucht werden (siehe Link oben).

Die Eigenbetriebe organisieren Ort und Termine der Testungen für ihre Mitarbeiter selbst.

Durchführung der Testungen 

Die Stadt Plauen nutzt Selbsttests, welche die Mindestanforderungen des Robert-Koch-Institutes erfüllen. Die Abnahme des Abstrichs erfolgt unter Anleitung durch die zu testende Person selbst, die Testauswertung wird von dafür befähigten Testhelfern durchgeführt.

Die Testergebnisse werden den Betroffenen nach Vorliegen unmittelbar mitgeteilt. Bei einem negativen Testergebnis ist kein weiteres Handeln erforderlich. Die etablierten Hygienemaßnahmen müssen aber weiterhin konsequent eingehalten werden. Ein negativer Antigen-Test rechtfertigt kein Zurückstufen der Hygienemaßnahmen.

Die getesteten Beschäftigten erhalten eine Bescheinigung über das Testergebnis ausgehändigt.

Vorgehen bei einem positiven Antigen-Test

Im Falle einer positiven Testung sind die Beschäftigten verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test bei einem Arzt oder einem Testzentrum durchführen zu lassen. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie zu Hause bleiben und sich absondern.

 

Plauen, den 17.05.2021

 

Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Carola Blume-Brake

Fachgebietsleiterin Personal/Organisation

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