Menü
von Antje Kubon
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die geänderte Verfügung fordert ab dem 28. Dezember das Tragen von FFP2 Masken.
Anbei senden wir Ihnen dazu eine Übersicht.
Bitte nutzen Sie die bereitgestellten FFP2 Masken der vergangenen Monate. Wir haben bereits am 21. Dezember weitere 2000 FFP2 Masken bestellt und dazu noch einen Sicherheitsbestand vorrätig. Dieser wird am 28. Dezember 2021 bevorzugt den Bereichen mit starkem Bürgerverkehr zu Verfügung gestellt. Haben Sie dafür bitte Verständnis.
Alle Bereiche bekommen natürlich ebenso FFP2 Masken zur Verfügung gestellt, sobald uns diese vorliegen. Sollten Sie besondere Termine oder Besucher haben, wenden Sie sich an Katja Poesiger (Durchwahl 1173).
Wie im Schutz und Hygienekonzept vom 22. November 2021 kommuniziert, werden ab dem 1. Januar 2022 vom Arbeitgeber lediglich die Pflichttests zur Verfügung gestellt. Die Tests, welche über die Pflichttests des Arbeitgeber für Mitarbeiter ohne Impf- und Genesenennachweis hinausgehen, müssen durch den Mitarbeiter selbst organisiert werden.
Die Durchführung der Tests muss natürlich vor Ort sein, da sonst der Nachweis im Sinne des 3G am Arbeitsplatz nicht gewährleistet ist. Als Alternative steht die Nutzung der Testzentren zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur Tests verwendet werden dürfen, die eine Sonderzulassung oder eine CE-Kennzeichnung haben. Eine Übersicht der am Markt verfügbaren Antigentests (Selbsttests und Schnelltests) Sie unter:
Liste der Antigen-Tests zur Eigenanwendung zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (bfarm.de)
FFP2 Maskenpflicht ab 28.12.2021
Aktuelles zum Corona-Virus - [inside plauen]
Mit freundlichen Grüßen
Carola Blume-Brake
FGL Personal/Organisation
Pandemiebeauftragte