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von Maximilian Holtz
Entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) und des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
wurde in der Stadt Plauen eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet.
Das Rechnungsprüfungsamt wurde für die Stadtverwaltung inklusive der Eigenbetriebe mit den Aufgaben der Hinweisgebermeldestelle betraut. Die beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für die Hinweisgebermeldestelle unabhängig.